Bereitstellung

Installation

Der Bereitstellungstermin wird der Kundin oder dem Kunden von cegecom rechtzeitig mitgeteilt. Die Installation des Netzabschlusses wird von cegecom vorgenommen, sofern dies erforderlich ist. Der Anschluss gilt als bereitgestellt, sobald die technische Betriebsbereitschaft hergestellt ist und die Datenrate gemäß Absatz 2.2 zur Verfügung steht. Die technische Betriebsbereitschaft wird durch eine Abnahmemessung dokumentiert.

Zugang zu Räumlichkeiten der Kundin oder des Kunden

Um eine reibungslose Installation und den störungsfreien Betrieb des Anschlusses zu gewährleisten, ist es notwendig, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von cegecom, oder von cegecom beauftragten Dritten, der Zugang zu den Räumlichkeiten der Kundin oder des Kunden gewährt wird. Im Störungsfall kann der Zugang auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Nacht, Wochenende) notwendig sein. Sollte der Zugang seitens der Kundin oder des Kunden nicht sichergestellt sein, kann es zu Verzögerungen bei der Installation bzw. Entstörung kommen. cegecom behält sich das Recht vor, den Aufwand für Verzögerungen, die durch die Kundin oder den Kunden verursacht wurden, in Rechnung zu stellen. Die Einhaltung eventuell vereinbarter Entstörzeiten kann durch cegecom dann nicht mehr zugesichert werden. In solchen Fällen sind die entsprechenden zusätzlichen Service-Vereinbarungen zu beachten.

Übergabepunkt und Verantwortlichkeiten

cegecom stellt der Kundin oder dem Kunden ein hochwertiges Netzabschlussgerät (NT) während der Vertragslaufzeit leihweise zur Verfügung. Dieser NT definiert den Übergabepunkt zwischen Kundennetz und dem Netz von cegecom. Übergabe-Schnittstelle am NT ist ein elektrischer Port (RJ45). Fakultativ kann der Dienst auch über eine optische LC Steckverbindung (singlemode oder multimode) übergeben werden. Die am NT angeschalteten Endeinrichtungen obliegen der Zuständigkeit der Kundin oder des Kunden. Es ist nicht Bestandteil dieses Produkts, die technischen Voraussetzungen der Kundin oder dem Kunden, insbesondere die erforderliche technische Infrastruktur (Verkabelung, Stromanschlüsse usw.) zu schaffen. Der NT wird stets in unmittelbarer Nähe (maximal 2m) des Hausanschlusses installiert. Auf Wunsch installiert cegecom den NT (im Rahmen der technischen Möglichkeiten) an einer anderen Stelle im Gebäude. Diese Leistung muss, nach individueller Beratung und Besichtigung der Räumlichkeiten, gesondert beauftragt werden.

Netzabschlussgerät

cegecom behält sich vor, die Einstellungen des NTs zu ändern. Je nach Verfügbarkeit und technischer Weiterentwicklung können der NT und dessen Leistungsmerkmale variieren. Der Kundin oder dem Kunden ist es generell untersagt, Veränderungen an der Glasfaserverbindung, der Glasfaserdose oder am NT vorzunehmen, oder durch Dritte vornehmen zu lassen.

Bei Umzug der Kundin oder des Kunden oder Veräußerung der Immobilie verbleibt der NT am Installationsort.

Bereitstellung von IP-Adressen

Die Kundin oder der Kunde erhält, je nach gewähltem Produkt, einen offiziell registrierten IP-Adressbereich aus dem Provider Aggregatable Address Space (PA-Raum) von cegecom oder dem PA-Raum eines von cegecom für die Erbringung dieser Leistung eingesetzten Vorlieferanten. Die Bereitstellung beinhaltet die grundsätzliche Zuteilung eines angemessenen Adressbereichs sowie das Routing des zugewiesenen Adressbereichs.

Die IP-Adressvergabe erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Vergaberichtlinien der Réseaux IP Européens Network Coordination Centre (RIPE NCC). Voraussetzung für die Zuteilung eines Adressbereichs ist die Bereitstellung einer Dokumentation über die Verwendung der IP-Adressen durch die Kundin oder den Kunden.

Kundinnen und Kunden, die nach den Regeln des RIPE NCC bereits eine akkreditierte LIR (Local Internet Registry) betreiben, erhalten keine Zuteilung aus dem PA-Adressbereich der cegecom.

Der Kundin oder dem Kunden werden je nach Anbindung, entweder ausschließlich IPv4-Adressen oder IPv4- und IPv6-Adressen (Dual Stack) bereitgestellt.

Bei Vertragsende ist der Kunde verpflichtet die Nutzung der, durch cegecom zugewiesenen IP-Adressen, unverzüglich zu unterlassen und deren erneute Verwendung durch cegecom zu ermöglichen.

Sollten die durch RIPE NCC von cegecom zugeteilten IP-Adressräume aus übergeordneten betrieblichen oder technischen Gegebenheiten geändert werden, behält sich cegecom das Recht vor, die der Kundin oder dem Kunden zugeteilten IP-Adressbereiche ebenfalls zu ändern.