cegecom stellt dem Kunden, abhängig von der konkreten Bestellung, einen der folgenden Anschlüsse bereit:
IP-Telefonanlagen (CTANLF).
ISDN-Mehrgeräteanschlüsse und ISDN-Anlagenanschlüsse werden als EURO-ISDN-Anschluss mit dem Protokoll DSS1 realisiert. Der Mehrgeräteanschluss verfügt über einen Steuerkanal (D) und zwei Nutzkanäle (B). Anlagenanschlüsse verfügen über mindestens einen Steuerkanal und zwei Nutzkanäle. Primärmultiplexanschlüsse werden mindestens mit einem Steuerkanal (D) und 30 Nutzkanälen (B) bereitgestellt. Wird ein analoger Telefonanschluss beauftragt, so wird dieser an der ersten Anschlussdose oder einem speziellen NGN-CPE bereitgestellt. SIP und SIP-TRUNK Anschlüsse werden an einer elektrischen Ethernet-Schnittstelle übergeben. Zur Steuerung der Verbindungen wird das SIP-Protokoll verwendet. Die Sprachdaten werden mittels RTP-Strom übertragen. Detaillierte Informationen können dem Dokument Description_SIP-TRUNK entnommen werden.
Als Übergabepunkt wird das Netzabschlussgerät der cegecom definiert. Es handelt sich je nach Ausbaugebiet und Produkt, entweder um einen oder mehrere ISDN-NTBA oder um einen IP-Netzabschluss. Beide Gerätetypen bieten eine S0 bzw. S2M-Schnittstelle zum Anschluss von Telefonanlagen und Endgeräten nach dem Punkt-zu-Punkt-Verfahren (PtP) (NGN-Anlagenanschluss). Beim NGN-Mehrgeräteanschluss wird das Punkt-zu-Mehrpunkt-Verfahren (PmP) eingesetzt. Beim NGN-Telefonanschluss (analog) wird der erste RJ11 bzw. RJ45 Anschluss als Übergabepunkt vereinbart. Ein Netzabschlussgerät ist beim analogen NGN Anschluss nicht erforderlich. Falls eine 230V Stromversorgung des Netzabschlusses notwendig ist, wird diese vom Kunden unentgeltlich für die Dauer der Vertragslaufzeit bereitgestellt. Der Kunde sorgt auch für den ungehinderten Zugang zum Netzabschluss, falls dort Wartungs- oder Entstörungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Sind Wartungsarbeiten erforderlich, so wird cegecom hierfür mit dem Kunden einen Termin vereinbaren. Das Netzabschlussgerät wird durch cegecom in unmittelbarer Nähe (maximal 2 Meter) zum Netzabschluss der Post , bzw. zum ersten technischen Anschlusspunkt im Gebäude installiert. Der Anschluss wird an dem im Auftrag vom Kunden benannten Installationsort (Anschlussort) hergestellt. Danach am Netz angeschaltete Endeinrichtungen (z. B. Telefone, TK-Anlagen, etc..) liegen im Zuständigkeitsbereich des Kunden. Es ist nicht Bestandteil dieses Produkts die technischen Voraussetzungen beim Kunden insbesondere die erforderliche technische Infrastruktur (Verkabelung, Stromanschlüsse, usw.), zu schaffen oder bei deren Beschaffung Unterstützung zu leisten. Zusätzliche Dienstleistungen können jedoch kostenpflichtig beauftragt werden.
Die Übergabe erfolgt am Netzabschlussgerät der cegecom. Aufgrund verschiedener Ausbaugebiete können auch verschiedene Endgeräte zum Einsatz kommen. Die Übergabe an den Kunden erfolgt an einer elektrischen Ethernet-Schnittstelle. Die IP-Adressvergabe erfolgt durch cegecom entweder per DHCP (RFC 2131) oder pppoE (RFC 2516). Die Verantwortung der cegecom endet dort. Die Konfiguration der Endgeräte bzw. Telefonanlagen muss so erfolgen, dass die Spezifikation der Schnittstellenbeschreibung eingehalten wird. Die Konfiguration der Kundenanlagen durch cegecom ist nicht Produktbestandteil.
Der Kunde hat die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und ist verantwortlich für eine fachgerechte und sichere Konfiguration seiner Endgeräte. Der Kunde hat cegecom unverzüglich zu informieren, wenn ihm bekannt wird, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben könnten. Die Meldung muss unverzüglich über die Störungshotline der cegecom erfolgen.
Um eine reibungslose Installation und den Betrieb des Service zu gewährleisten ist es notwendig, dass den Mitarbeitern der cegecom, oder von cegecom beauftragten Dritten, der Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden gewährt wird. Im Störungsfall kann der Zugang auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Nacht, Wochenende) notwendig sein. Sollte der Zugang seitens des Kunden nicht sichergestellt sein, kann es zu Verzögerungen bei der Installation bzw. Entstörung kommen. cegecom behält sich das Recht vor, Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht wurden nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Einhaltung der vereinbarten SLA-Zeiten kann durch cegecom dann nicht mehr zugesichert werden.
Nach Fertigstellung der Installation wird durch einen Dienstübergabetest (Abnahmemessung) der Dienst der cegecom mit den Qualitätsanforderungen der Bestellung überprüft.
Der Kunde erhält im Rahmen der regulatorischen Vorgaben des ILR (Institut Luxembourgeois de Régulation) eine Rufnummer aus dem Bestand der cegecom. Wahlweise kann die bisherige Rufnummer auch mit dem neuen Anschluss weiter genutzt werden (Portierung). Für analoge Anschlüsse wird eine Rufnummer zugeteilt. Ein Mehrgeräteanschluss kann bis zu 10 Mehrfachrufnummern (MSN) enthalten, wobei mit der Neueinrichtung des Anschlusses im Standardfall eine MSN vergeben wird. Die Vergabe fortlaufender Rufnummern kann nicht gewährleistet werden. Der Kunde erhält aus dem für cegecom durch das ILR zugeteilten Rufnummernbereich eine Rufnummer. Für einen Anlagenanschluss erhält der Kunde einen Rufnummernblock, welcher sich aus Hauptnummer (Kopfnummer) und den Durchwahlen (DDI-Range) zusammensetzt. Die vollständige Rufnummer inklusive des Nebenstellenbereiches muss dabei immer aus einer Anzahl von 8 Ziffern bestehen (z.B. 1234-xxxx, 12345-xxx oder 123456-xx). Als Rufnummer für die Zentrale wird die Nebenstelle -1 verwendet. Der Bedarf an einem drei- bis vierstelligen Nebenstellenbereich, bestehend aus Blöcken von 1.000 oder 10.000 Einzelrufnummern muss vom Kunden begründet werden.
Sofern dem Kunden bereits eine oder mehrere Rufnummern von einem anderen Anbieter zugeteilt wurden kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anstelle der neuen Rufnummer(n) die vorhandene(n) Rufnummer(n) weiter nutzen (Portierung). Beauftragt der Kunde bei cegecom die Portierung seiner Rufnummer(n) zu cegecom, so wird diese den Auftrag im Namen des Kunden mit dem bisherigen Anbieter abwickeln. Die Durchführung der Portierung bleibt ausschließlich im Verantwortungsbereich des bisherigen Anbieters.
Der Kunde kann an dem Anschluss mit Hilfe angeschlossener Endeinrichtungen Verbindungen entgegennehmen und Verbindungen zu anderen Anschlüssen herstellen, soweit die anderen Anschlüsse generell technisch erreichbar sind. Soweit cegecom den Zugang zu Diensten Dritter anbietet (z.B. Auskunftsdienst, Mehrwertdienste), hat cegecom keinen Einfluss auf die Erbringung oder Einstellung dieses Dienstes durch den Dritten, auch wenn cegecom den Dienst in der Preisliste nennt.
cegecom stellt die Verbindungen mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97,0 Prozent im Jahresdurchschnitt her. Aufgrund dieser dem internationalen Standard entsprechenden wirtschaftlichen Dimensionierung der von cegecom genutzten Telefonnetze muss der Kunde damit rechnen, dass eine Verbindung nicht jederzeit hergestellt werden kann.
Leistungen so genannter Verbindungsnetzbetreiber (Call-by-Call- oder Preselection-Leistungen) können nicht genutzt werden. Eine Betreiberauswahl oder eine Betreibervorauswahl ist daher nicht möglich.
Der Kunde muss die Stromversorgung der angeschlossenen Systeme, insbesondere der Netzabschlüsse, unentgeltlich sicherstellen. Telefonverbindungen ohne eine funktionierende 230V-Stromversorgung sind mit NGN-Produkten nicht möglich.
Der Kunde kann bei Beauftragung des Anschlusses eine Rufnummernsperre beantragen. Diese Sperre bezieht sich dann auf ausgehende Anrufe.
Hierbei gelten folgende Sperrvarianten:
Blocking category | Description |
---|---|
S0 | No limitation of communications |
S1 | Blocking national service numbers 900, 901, 905 |
S2 | National mobile phone blocking 621, 661, 691 |
S3 | Blocking 00 (international connections) |
S4 | International Blocking and National Mobile Phone |
S5 | International Blocking and National Premium Services |
S6 | National mobile phone blocking and national premium |
S7 | International blocking, mobile telephony and national premium |
Wird der Anschluss innerhalb eines privaten Verbundnetzes genutzt (z.B. zentrale Telefonanlage mit abgesetzten Telefonen an verschiedenen Orten), so ist der Kunde für die richtige Zuordnung von Notrufverbindungen zu den jeweiligen Telefonanschlüssen zuständig. Eine Rückverfolgung des Notrufs im Falle der Sprachunfähigkeit des Anrufers ist nur gewährleistet, wenn der Notruf über den richtigen Anschluss geleitet wird.
Anrufumleitungen sind kostenpflichtig und werden nach dem vereinbarten Gebührenmodell abgerechnet.
cegecom erfasst die vom Kunden gelieferten Daten und leitet diese an die vom ILR akzeptierten Verzeichnisse weiter. Das Kommunikationsverzeichnis dient als Basis für den Eintrag in allgemein zugängliche Teilnehmerverzeichnisse (insbesondere in ein regionales Telefonbuch) und für elektronische Auskunftsdienste. cegecom schuldet nur die korrekte Weitergabe der Daten an die Datenredaktion und hat mögliche Fehler der Datenredaktion nicht zu vertreten. Der Kunde übergibt cegecom die Daten bei Bestellung des Anschlusses und informiert darüber, ob der Inverssuche widersprochen wird. Dies gilt insbesondere auch bei Portierungen, da sonst die Gefahr einer Löschung des Telefonbucheintrags durch den vorherigen Anbieter besteht. Darüber hinaus gehende „gestaltete Einträge“ können nicht über cegecom erfasst werden. Diese können nur durch den Anschlussinhaber selbst bei der Datenredaktion beantragt werden.